Elterngeld berechnen — Schritt für Schritt
Verstehen Sie, wie das Elterngeld funktioniert, welche Einkünfte berücksichtigt werden und wie Sie den richtigen Betrag ermitteln.
Zum ArtikelDie Günstigerprüfung erklärt: Wie das Finanzamt automatisch prüft, welche Option Ihrer Familie mehr Geld bringt.
Es klingt kompliziert, aber die Entscheidung ist eigentlich ganz logisch. Das Finanzamt kennt beide Systeme und prüft automatisch für Sie, was besser passt. Wenn Sie zwei oder drei Kinder haben, kann der Unterschied mehrere hundert Euro pro Jahr ausmachen.
Wir zeigen Ihnen, wie die Günstigerprüfung funktioniert, was Sie wissen müssen und wann welche Option tatsächlich mehr Geld in Ihrer Tasche bedeutet. Spoiler: Sie müssen nicht selbst rechnen — das macht das Finanzamt für Sie.
Kindergeld ist einfach: Sie bekommen monatlich Geld für jedes Kind — direkt auf Ihr Konto. 2026 liegt der Satz bei etwa 230 Euro für das erste und zweite Kind, 250 Euro ab dem dritten Kind. Das funktioniert unabhängig von Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen.
Der Vorteil liegt auf der Hand. Sie haben sofort Liquidität — das Geld kommt jeden Monat. Es ist besonders attraktiv, wenn Ihr Einkommen niedriger ist oder wenn Sie selbstständig arbeiten. Allerdings: Sobald Sie viel verdienen, lohnt sich der Kinderfreibetrag möglicherweise mehr.
Tipp: Sie können nicht selbst wählen. Das Finanzamt prüft automatisch, was besser für Sie ist — diese Prüfung heißt „Günstigerprüfung”.
Der Kinderfreibetrag funktioniert ganz anders. Sie geben ihn in Ihrer Steuererklärung an, und damit wird Ihr zu versteuerndes Einkommen reduziert. 2026 beträgt der Freibetrag pro Kind etwa 6.380 Euro pro Jahr. Je höher Ihre Steuerlast, desto mehr spart Ihnen dieser Freibetrag.
Wer viel verdient, profitiert enorm. Wenn Sie in der höheren Steuerklasse sind, spart der Freibetrag deutlich mehr, als Sie monatlich Kindergeld bekommen würden. Allerdings: Sie müssen warten — der Vorteil kommt erst mit der Steuererklärung oder durch die Lohnsteuerkarte.
Wichtig: Der Freibetrag ist nicht direkt verfügbar wie Kindergeld. Er wirkt sich erst bei der Veranlagung aus.
Hier kommt die gute Nachricht: Sie müssen nicht selbst entscheiden. Das Finanzamt prüft automatisch beide Varianten und wendet an, was Ihnen mehr bringt.
In Ihrer Steuererklärung werden automatisch beide Szenarien durchgerechnet: Kindergeld oder Kinderfreibetrag.
Automatisch wird die Option angewendet, die Ihnen finanziell am meisten bringt. Sie müssen nichts tun.
Sie erhalten am Ende das beste Ergebnis für Ihre individuelle Situation. Das ist gesetzlich garantiert.
Die Günstigerprüfung ist übrigens nicht neu. Sie existiert schon seit vielen Jahren und ist für alle Familien mit Kindern Standard — ohne Ausnahme.
Szenario: Ehepaar mit zwei Kindern, kombiniertes Bruttoeinkommen 45.000 Euro
Hier ist Kindergeld deutlich attraktiver. Mit etwa 460 Euro monatlich (2 230 Euro) erhalten Sie liquides Geld. Der Kinderfreibetrag würde durch die niedrigere Steuerlast viel weniger sparen.
Gewinner: Kindergeld
Szenario: Ehepaar mit zwei Kindern, kombiniertes Bruttoeinkommen 120.000 Euro
Jetzt dreht sich das. Der Kinderfreibetrag reduziert das zu versteuernde Einkommen erheblich, und Sie sparen durch den höheren Grenzsteuersatz deutlich mehr als die 460 Euro Kindergeld.
Gewinner: Kinderfreibetrag
Kindergeld müssen Sie aktiv beantragen — es kommt nicht automatisch. Der Freibetrag wird in der Steuererklärung berücksichtigt.
Kindergeld gibt es nur bis 18 Jahre, oder bis 25, wenn Ihr Kind noch in Ausbildung ist. Der Freibetrag hat ähnliche Grenzen.
Die Kindergeldsätze und Freibeträge werden regelmäßig angepasst. Es lohnt sich, diese jährlich zu überprüfen.
Nur in der Steuererklärung wird die Günstigerprüfung durchgeführt. Ohne Erklärung bleibt es bei Kindergeld.
Wichtig: Sie können nicht beides kombinieren. Das Finanzamt wählt immer die bessere Variante — automatisch.
Ein Steuerberater oder die Familienkasse können Ihre individuelle Situation analysieren und konkrete Zahlen nennen.
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Zum ArtikelDieser Artikel bietet informative Übersichten zu Kindergeld, Kinderfreibetrag und der Günstigerprüfung. Die dargestellten Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen keine persönliche Steuerberatung. Ihre individuelle Situation kann abweichen, und die genauen Beträge ändern sich regelmäßig.
Für konkrete Berechnungen und Empfehlungen zu Ihrer persönlichen Situation wenden Sie sich bitte an die Familienkasse, an einen Steuerberater oder an das Finanzamt. Diese Quellen können Ihnen präzise Zahlen und auf Ihre Verhältnisse zugeschnittene Beratung geben.