Häufig gestellte Fragen zu Familienleistungen
Kindergeld, Elterngeld, Kinderbetreuungskosten und mehr — Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen
Das hängt von Ihrem zu versteuernden Einkommen ab. Das Finanzamt prüft automatisch, welche Variante günstiger ist — das ist die sogenannte Günstigerprüfung. Grob gesagt: Bei niedrigerem Einkommen lohnt sich Kindergeld meist mehr, bei höherem Einkommen der Kinderfreibetrag. Wir zeigen Ihnen genau, wie viel Ersparnis in Ihrer Situation möglich ist.
Das Elterngeld richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt — meist zwischen 300 und 1.800 Euro pro Monat. Sie können zwischen Basiselterngeld (12 Monate) und ElterngeldPlus (bis 24 Monate mit Teilzeitarbeit) wählen. Mit dem Partnerschaftsbonus bekommen beide Eltern zusätzlich 4 Monate, wenn Sie sich die Elternzeit teilen.
Kosten für Krippe, Kita, Tagesmutter oder Schulhort sind zu 2/3 absetzbar, maximal 4.000 Euro pro Kind pro Jahr. Wichtig: Das Kind muss unter 14 Jahren sein und Sie müssen Einkünfte haben, die Sie versteuern müssen. Rechnungen und Überweisungen direkt auf die Kita müssen Sie nachweisen können.
Die „Bildung und Teilhabe” (BuT) unterstützt Kinder aus einkommensschwachen Familien mit Gutscheinen für Schulausflüge, Mittagessen in Kita und Schule, Nachhilfe und Sportverein. Sie haben Anspruch, wenn Sie Leistungen wie Hartz IV, Wohngeld oder Kindergeldzuschlag bekommen. Der Antrag geht beim Jobcenter oder der Gemeinde ein — nicht automatisch.
Das Finanzamt macht das automatisch — Sie müssen nichts extra beantragen. Es vergleicht beide Varianten (Kindergeld vs. Kinderfreibetrag) und berücksichtigt die günstigere für Sie. Allerdings lohnt sich eine Überprüfung mit uns, denn nicht alle Situationen sind so einfach, und es gibt Kombinationen mit anderen Freibeträgen.
Ja, absolut. Sie bekommen Kindergeld (oder Kinderfreibetrag) unabhängig davon, ob Sie Kinderbetreuungskosten absetzen. Die beiden sind separate Leistungen — das eine ist eine Transferleistung, das andere ein Steuervorteil. Wichtig ist nur, dass Sie die Betreuungskosten nachweisen können.
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