Kindergeld oder Kinderfreibetrag — Was ist für Sie besser?
Die Günstigerprüfung erklärt: Wie das Finanzamt automatisch prüft, welche Option Ihrer Familie mehr Geld bringt.
Mehr lesenAlles über Kindergeld, Kinderfreibetrag, Elterngeld, Kinderbetreuungskosten und Bildung & Teilhabe — komplett erklärt
Wir helfen Ihnen, die verschiedenen Familienleistungen zu verstehen und herauszufinden, welche Unterstützung Sie tatsächlich erhalten können. Von der Günstigerprüfung bis zur Berechnung von Elterngeld — hier finden Sie klare Antworten ohne Fachjargon.
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Das Paket für Schulbedarf, Schulausflüge und Lernförderung — welche Familien die Unterstützung bekommen.
Mehr lesenDerzeit erhalten Eltern pro Kind monatliche Zahlungen. Der genaue Betrag hängt von der Anzahl der Kinder ab und wird regelmäßig angepasst.
Das Finanzamt prüft von Amts wegen, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld für Sie besser ist. Sie müssen nichts tun.
Grundsätzlich erhalten Sie Elterngeld für 12 Monate. Mit Partner kann es bis zu 14 Monate dauern.
Bis zu zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten sind absetzbar, maximal 4.000 Euro pro Kind und Jahr.
Schnelle Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um Familienleistungen
Kindergeld wird normalerweise bis zum 18. Geburtstag gezahlt. Für Kinder in Ausbildung oder Studium verlängert sich der Anspruch bis zum 25. Geburtstag, sofern sie nicht erwerbstätig sind.
Nein, Sie können nicht beides gleichzeitig bekommen. Das Finanzamt prüft automatisch, welche Option für Sie günstiger ist, und wendet diese an.
Sie sollten Elterngeld spätestens drei Monate nach der Geburt beantragen. Später eingereichte Anträge werden normalerweise nicht berücksichtigt.
Ja, auch Kosten für private Babysitter können unter bestimmten Bedingungen abgesetzt werden. Wichtig ist, dass die Rechnungen auf Ihren Namen ausgestellt sind.
Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, haben Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.